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AS Gutachter Ihr Team für alle (Schadens-) Fälle Schaden melden 0170 – SCHADEN 0170 7242336

Leistungen

Schadengutachten

Nach dem Unfall halten wir fest, was beschädigt wurde, wie viel die Reparatur kostet, wie lange diese dauert, wie viel Wertminderung ggf. entstanden ist, wie hoch der Nutzungsausfall für Ihr Fahrzeug ist und was Ihr Fahrzeug vor dem Unfall oder ggf. im Unfallzustand wert ist.

Die Kosten hierfür trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Im Kaskoschadenfall sind die Versicherungsbedingungen maßgebend.

Heck eines Autos nach einem Auffahrunfall, stark eingedrückt.

Sie treten nicht in Vorleistung

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, zahlt die Versicherung der Gegenseite das Gutachten. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Von uns bekommen Sie die Rechnung in Kopie.

Drei Fälle laufen anders, und wir sagen Ihnen das vorher:

  • Teilschuld. Die Gegenseite zahlt nur ihren Anteil, den Rest tragen Sie.
  • Kleiner Schaden. Unter etwa 1.000 Euro zahlt die Versicherung meist kein Gutachten. Dann reicht ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten.
  • Kaskoschaden. Hier zahlt Ihre eigene Versicherung. Nur im Ausnahmefall wird das bezahlt.

Sie dürfen uns wählen

Die Versicherung der Gegenseite darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Auch dann nicht, wenn sie am Telefon einen empfiehlt. Das Gutachten sichert Ihre Beweise — nicht die der Versicherung.

Was im Gutachten steht

Nicht nur die Reparaturkosten. Sondern alles, worauf Sie Anspruch haben:

  • Reparaturkosten — wie viel die sach- und fachgerechte Instandsetzung kostet.
  • Wertminderung — falls Ihr Fahrzeug nach dem Unfall weniger wert ist, auch wenn es repariert ist.
  • Wiederbeschaffungswert — was ein gleichwertiges Fahrzeug heute kostet.
  • Restwert — was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch bringt – falls die Reparaturkosten mehr als 50 % des Wiederbeschaffungswertes betragen.
  • Nutzungsausfall — für wie viele Tage Ihnen Ersatz zusteht und was Sie als Ausfallkosten bekommen.
  • Fotodokumentation — der Zustand und Schadenbilder Ihres Fahrzeugs, perfekt dokumentiert und nachvollziehbar.

Fehlt einer dieser Punkte, fehlt Ihnen später Geld.

Wie es abläuft

  1. Sie rufen an. Wir fragen kurz, was passiert ist.
  2. Wir kommen zu Ihnen. In Deggendorf und Umgebung in der Regel innerhalb von 12 Stunden.
  3. Wir sehen uns das Fahrzeug an. Zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort.
  4. Sie bekommen das Gutachten. In der Regel innerhalb von 24 h nach Besichtigung – außer eine Restwertermittlung ist erforderlich, dann in zwei Werktagen.
  5. Wir geben es weiter. An Versicherung, Werkstatt und auf Wunsch natürlich an einen Anwalt.