Sie wählen den Gutachter
Die Versicherung der Gegenseite darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Auch dann nicht, wenn sie am Telefon einen empfiehlt oder von sich aus einen schickt.
Der Grund ist einfach: Das Gutachten sichert Ihre Beweise. Ein Gutachter, den die Gegenseite ausgesucht hat, arbeitet nicht gegen Sie — aber er arbeitet auch nicht für Sie.