Kostenvoranschlag
Kalkulation von Eigenschäden und Kaskoschäden.
Wann ein Kostenvoranschlag reicht
Ist der Schaden klein, zahlt die Versicherung oft kein volles Gutachten. Dann schreiben wir einen Kostenvoranschlag. Darin steht, was die Reparatur kostet. Mehr nicht — und mehr braucht es bei einem Kratzer auch nicht.
Die Grenze liegt bei etwa 1.000 Euro. Wir sehen uns gerne Ihre Fotos an und sagen Ihnen vorher, was in Ihrem Fall passt.
Was darin nicht steht
Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein Gutachten. Diese Punkte bleiben außen vor:
- Wertminderung — Ihr Auto ist nach dem Unfall weniger wert, auch repariert.
- Nutzungsausfall — Geld für die Tage ohne Fahrzeug.
- Wiederbeschaffungswert — wichtig, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt.
- Restwert – im Kaskoschadenfall sind Höchstgebote zu berücksichtigen.
Haben Sie auf eines davon Anspruch, brauchen Sie ein Gutachten. Rufen Sie an, bevor Sie sich entscheiden. Das kostet Sie nichts und spart oft viel.