DAT Gutachten zur BAFA Förderung von Hybrid und Elektrofahrzeugen

Kauf und Leasing gebrauchter Elektrofahrzeuge waren erst nachträglich auf Betreiben des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) in das Förderprogramm des Bundes aufgenommen worden. Jetzt können junge Gebrauchte, Vorführwagen des Handels oder junge ehemalige Mietwagen, für die noch keine staatliche Förderung beantragt wurde, gefördert werden.

Voraussetzungen:

  • Der Gebrauchtwagen muss in der BAFA-Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge gelistet und darf nicht bereits gefördert worden sein.
  • Das Fahrzeug darf erstmals am 4. November 2019 oder später in Deutschland oder einem anderen EU-Land zugelassen sein.
  • Der Gebrauchtwagen darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und höchstens 15.000 km Laufleistung aufweisen.
  • Der Kaufpreis darf den maximalen Schwellenwert (80% des damaligen Listenpreises des Neufahrzeugs [brutto, inklusive Sonderausstattung] abzüglich der Herstellerprämie) nicht überschreiten.
  • Wichtig: Etwaige mobile Sonderausstattungen z. B. Winterräder, Ladekabel, nicht fest verbaute Teile sowie immaterielle „Ausstattungen“ wie mögliche Anschlussgarantien dürfen nicht mit in den Kaufpreis des Fahrzeugs, der den Schwellenwert bestimmt, eingerechnet werden.
  • Es gelten die Fördersätze für Pkw-Nettolistenneupreise von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro. Diese betragen für rein batteriebetriebene Pkw 5.000 Euro (Bundesanteil) plus 2.500 Euro Herstelleranteil (netto). Für Plug-In-Hybride beträgt der Bundesanteil 3.750 Euro, hinzu kommen 1.875 Euro (netto) Herstelleranteil.
  • Das BAFA prüft, ob die Regularien eingehalten sind und vergibt bei positiver Prüfung die Förderprämie.
  • Hier finden Sie die Liste der förderfähigen Fahrzeuge: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html

Weitere Informationen zum Umweltbonus im Zuge der Zweitzulassung von Elektrofahrzeugen finden Sie unter dem Download:
BAFA-Merkblatt Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (PDF-Download).

Elektromobilität – ein Auszug von A-ZWir helfen Ihnen – als DAT Expert Partner erstellen wir seit langer Zeit die Gutachten für die Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Wir erstellen diese schnell und unkompliziert.

Welche Informationen zur Erstellung verwenden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Kilometerstand zur Besichtigung
  • Identifizierung des Fahrzeugs anhand der Fahrzeugidentnummer

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