In Corona Zeiten spannt Deutschland die Markise auf, schmeißt den Gasgrill an, holt das Bier aus dem Kühlfach – kuschelt später im Alkoven. Camping boomt und bringt auch viele Schattenseiten.
Weil immer mehr vom eigenen Haus auf vier Rädern oder einem Wohnwagen träumen, schnellen die Gebrauchtpreise in die Höhe, es wird geschminkter Plunder zu horrenden Preisen verkauft. Und dann stellen sich die Fragen:
Caravan oder Campervan? Allkoven? Vollintegriert? Alltagsnutzen? Größe? Dusche? Bettanordnung? Kochmöglichkeit? Schlafplätze? Wintertauglich?
All diese Fragen sollten Sie sich dringend vorher beantworten, bevor Sie sich auf die Suche machen. Hier 2 wichtige Unterschiede:
Ein Wohnwagen (auch: Caravan) ist ein Anhänger (fast immer ein Starrdeichselanhänger) für Kraftfahrzeuge, in dem sich eine Wohnungseinrichtung befindet. Wesentlicher Unterschied zu den Wohnmobilen (Reisemobilen) ist das Fehlen eines eigenen Antriebs. Anhängergespanne unterliegen in den meisten Ländern Geschwindigkeitsbeschränkungen (typischerweise 80 bis 100 km/h).
Ein Wohnmobil in der Schweiz, amtlich Wohnmotorwagen, ist ein Kraftfahrzeug mit einer zum Wohnen geeigneten Inneneinrichtung. Diese ähnelt häufig der eines Wohnwagens. Die Fahrzeugbasis ist in der Regel ein Kleintransporter. Überwiegend werden Wohnmobile als Freizeitfahrzeuge zum Camping und für Urlaube mit wechselnden Stand- und Erlebnisorten verwendet. Hier gibt es die Unterschiedliche Variationen:
- Kastenwagen mit integriertem Flachbodenchassis (ein klassischer Handwerkerkastenwagen)
- Teilintegriert mit org. Rahmenchassis – Also wie ein Transporter mit Pritsche und hier der Umbau
- Vollintegriert – Ein Fahrgestell mit Motor wird verwendet und ein komplettes Chassis wird verbaut
- Alkoven (Teilintegriert mit Schlafkoje über dem Fahrerhaus)
- Liner (Wohnmobil auf Bus Chassis)
Falls Ihr Fahrzeug durch andere beschädigt wurde und diese Schuld an diesem Ereignis sind, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen. Sie haben als Geschädigter das Recht auf Feststellung der Schadenhöhe (Unfallgutachten) durch freie Wahl eines für Caravan qualifizierten Sachverständigen.